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AGB

Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen – VeViVas


1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der VeViVas GmbH, im Homburg 31, 79539 Lörrach, (nachfolgend „VeViVas“) und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden, erkennen wir – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.3 VeViVas ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen der Rechtslage oder aus wirtschaftlichen Gründen) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

2. Kein Vertragsschluss mit Verbrauchern
Die von VeViVas angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt). VeViVas schließt ausdrücklich keine Verträge mit Verbrauchern. Sämtliche Preise und Honorare werden in Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer angegeben.

3. Leistungen
3.1 VeViVas führt für seine Kunden wissenschaftliche Datenanalysen sowie Beratungsleistungen durch. Das Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere explorative (d.h. hypothesen-generierende) Analysen von Daten aus dem biomedizinischen Bereich, wie z.B. sogenannte Biomarker-Daten (z.B. Messungen von Proteinen in Blutproben von Patienten, genetische Daten). Diese Analysen umfassen statistische Analysen, biomedizinische Interpretationen der Resultate und die Visualisierung von Ergebnissen, die Niederschrift von Berichten über die Analysen sowie Vorträge und wissenschaftliche Diskussionsbeiträge. Darüber hinaus bieten wir Beratungen zu Biomarkern und Strategien (insbesondere für Pharma- und Biotechnologie-Unternehmen) sowie die Zsammenstellung von Experten Teams zur Lösung technologischer Probleme sowie zur Produktentwicklung an.
3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass VeViVas alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit fachlichen Standards sowie dem gegenwärtigen Stand der Technik erbringt. Ein darüberhinausgehender Erfolg wird weder geschuldet noch erbracht. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass die Befolgung der Handlungsempfehlungen bestimmte Ergebnisse bewirkt, da dies von weiteren – von VeViVas nicht beeinflussbaren Faktoren – abhängen kann.
3.3 Der konkrete Umfang (insb. Vorbedingungen, Termine, Leistungsumfang und Preise) der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird individualvertraglich vereinbart.
4. Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Potenzielle Kunden können bei VeViVas telefonisch, per E-Mail, mündlich oder auf sonstigem Wege eine unverbindliche Anfrage über die Erbringung bestimmter Leistungen stellen. Nach der Anfrage wird sich der Anbieter zeitnah beim Kunden zurückmelden und ihm nach der Abklärung der konkreten Vorgaben ein Angebot zusenden. Erst durch die Annahme dieses Angebots kommt der Vertrag über die Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande. Der Vertragstext wird vom Anbieter aufbewahrt und archiviert.
4.2 Preise und Zahlungsbedingungen richten sich nach der bestellten Leistung und werden individualvertraglich vereinbart.

5. Pflichten der Vertragsparteien
5.1 VeViVas erbringt sämtliche Analyse- und Beratungsleistungen nach den jeweils fachlich anerkannten Regeln und dem Stand der Technik sowie unter Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Auftragserbringung. Bestimmte Ergebnisse können jedoch nicht garantiert werden, da hierbei auch andere – durch VeViVas nicht beeinflussbare – Faktoren eine Rolle spielen können.
5.2 VeViVas wird sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten vertraulich behandeln und sie ausschließlich zum Zwecke der vertraglich geschuldeten Leistungen verwenden.
5.3 Der Kunde stellt VeViVas alle Daten, Proben, Unterlagen etc. zur Verfügung, die für die Durchführung der Analysen oder der sonstigen Leistungen erforderlich sind. Entgegenstehende gesetzliche und vertragliche Vorschriften bleiben unberührt.

6. Nutzungsrecht an Analyseergebnissen
6.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen bestehen räumt VeViVas dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Analysen, Analyseergebnissen und sonstigen Arbeiten bzw. Arbeitsergebnissen ein, sobald der Kunde das Werk abgenommen und die vereinbarte Vergütung entrichtet hat.
6.2 Die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der VeViVas nicht an Dritte übertragen oder von Dritten genutzt werden werden. Dies gilt nicht, wenn der Vertrag zwischen VeViVas und dem Kunden die Übertragung voraussetzt und VeViVas dies erkennen musste.

7. Haftung
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass VeViVas alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit fachlichen Standards sowie dem gegenwärtigen Stand der Technik erbringt. Ein darüberhinausgehender Erfolg wird weder geschuldet noch erbracht. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass die Befolgung der Handlungsempfehlungen bestimmte Ergebnisse bewirkt, da dies von weiteren – von VeViVas nicht beeinflussbaren Faktoren – abhängen kann. Der nachfolgende Haftungsausschluss bleibt hiervon unberührt.
7.2 VeViVas haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
VeViVas haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
Verletzt VeViVas fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag VeViVas nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung VeViVas ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von VeViVas für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8. Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung (data privacy).

9. Schlussbestimmungen
9.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist das Gericht an unserem Sitz in Lörrach für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.
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