AGB
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen – VeViVas
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der VeViVas GmbH, im Homburg
31, 79539 Lörrach, (nachfolgend „VeViVas“) und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Die vorliegenden AGB gelten
ausschließlich. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den
Kunden verwendet werden, erkennen wir – vorbehaltlich einer ausdrücklichen
Zustimmung – nicht an.
1.3 VeViVas ist berechtigt, diese AGB aus
sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen der Rechtslage oder aus
wirtschaftlichen Gründen) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu
ändern. Bestandskunden werden hierüber per E-Mail benachrichtigt. Sofern der
Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist
widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die
Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist
und Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
2. Kein Vertragsschluss mit Verbrauchern
Die von VeViVas angebotenen Leistungen
richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt). VeViVas schließt ausdrücklich keine Verträge
mit Verbrauchern. Sämtliche Preise und Honorare werden in Nettobeträgen ohne
Umsatzsteuer angegeben.
3. Leistungen
3.1 VeViVas führt für seine Kunden
wissenschaftliche Datenanalysen sowie Beratungsleistungen durch. Das
Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere explorative (d.h.
hypothesen-generierende) Analysen von Daten aus dem biomedizinischen Bereich,
wie z.B. sogenannte Biomarker-Daten (z.B. Messungen von Proteinen in Blutproben
von Patienten, genetische Daten). Diese Analysen umfassen statistische
Analysen, biomedizinische Interpretationen der Resultate und die Visualisierung
von Ergebnissen, die Niederschrift von Berichten über die Analysen sowie
Vorträge und wissenschaftliche Diskussionsbeiträge. Darüber hinaus bieten wir
Beratungen zu Biomarkern und Strategien (insbesondere für Pharma- und
Biotechnologie-Unternehmen) sowie die Zsammenstellung von Experten Teams zur
Lösung technologischer Probleme sowie zur Produktentwicklung an.
3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass
VeViVas alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit
fachlichen Standards sowie dem gegenwärtigen Stand der Technik erbringt. Ein
darüberhinausgehender Erfolg wird weder geschuldet noch erbracht. Insbesondere
kann nicht garantiert werden, dass die Befolgung der Handlungsempfehlungen
bestimmte Ergebnisse bewirkt, da dies von weiteren – von VeViVas nicht
beeinflussbaren Faktoren – abhängen kann.
3.3 Der konkrete Umfang (insb.
Vorbedingungen, Termine, Leistungsumfang und Preise) der im Einzelfall zu
erbringenden Leistungen wird individualvertraglich vereinbart.
4. Vertragsschluss, Preise und
Zahlungsbedingungen
4.1 Potenzielle Kunden können bei VeViVas
telefonisch, per E-Mail, mündlich oder auf sonstigem Wege eine unverbindliche
Anfrage über die Erbringung bestimmter Leistungen stellen. Nach der Anfrage
wird sich der Anbieter zeitnah beim Kunden zurückmelden und ihm nach der
Abklärung der konkreten Vorgaben ein Angebot zusenden. Erst durch die Annahme
dieses Angebots kommt der Vertrag über die Erbringung der vereinbarten
Leistungen zustande. Der Vertragstext wird vom Anbieter aufbewahrt und
archiviert.
4.2 Preise und Zahlungsbedingungen richten
sich nach der bestellten Leistung und werden individualvertraglich vereinbart.
5. Pflichten der Vertragsparteien
5.1 VeViVas erbringt sämtliche Analyse-
und Beratungsleistungen nach den jeweils fachlich anerkannten Regeln und dem
Stand der Technik sowie unter Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben
zum Zeitpunkt der Auftragserbringung. Bestimmte Ergebnisse können jedoch nicht
garantiert werden, da hierbei auch andere – durch VeViVas nicht beeinflussbare
– Faktoren eine Rolle spielen können.
5.2 VeViVas wird sämtliche vom Kunden zur
Verfügung gestellten Daten vertraulich behandeln und sie ausschließlich zum
Zwecke der vertraglich geschuldeten Leistungen verwenden.
5.3 Der Kunde stellt VeViVas alle Daten,
Proben, Unterlagen etc. zur Verfügung, die für die Durchführung der Analysen
oder der sonstigen Leistungen erforderlich sind. Entgegenstehende gesetzliche
und vertragliche Vorschriften bleiben unberührt.
6. Nutzungsrecht an Analyseergebnissen
6.1 Sofern keine abweichenden
Individualvereinbarungen bestehen räumt VeViVas dem Kunden ein einfaches,
räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen
Analysen, Analyseergebnissen und sonstigen Arbeiten bzw. Arbeitsergebnissen
ein, sobald der Kunde das Werk abgenommen und die vereinbarte Vergütung
entrichtet hat.
6.2 Die Nutzungsrechte an den
Arbeitsergebnissen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der VeViVas nicht an
Dritte übertragen oder von Dritten genutzt werden werden. Dies gilt nicht, wenn
der Vertrag zwischen VeViVas und dem Kunden die Übertragung voraussetzt und
VeViVas dies erkennen musste.
7. Haftung
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass
VeViVas alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit
fachlichen Standards sowie dem gegenwärtigen Stand der Technik erbringt. Ein
darüberhinausgehender Erfolg wird weder geschuldet noch erbracht. Insbesondere
kann nicht garantiert werden, dass die Befolgung der Handlungsempfehlungen
bestimmte Ergebnisse bewirkt, da dies von weiteren – von VeViVas nicht
beeinflussbaren Faktoren – abhängen kann. Der nachfolgende Haftungsausschluss
bleibt hiervon unberührt.
7.2 VeViVas haftet dem Kunden aus allen
vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen
auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
VeViVas haftet aus jedem Rechtsgrund
uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder
fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund
eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist
oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
Verletzt VeViVas fahrlässig eine
wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer
unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die
der Vertrag VeViVas nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks
auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf.
Im Übrigen ist eine Haftung VeViVas
ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch
im Hinblick auf die Haftung von VeViVas für ihre Erfüllungsgehilfen und
gesetzlichen Vertreter.
8. Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten
vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine
Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw.
nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der
Lieferung der Ware betrauten Unternehmen. Näheres entnehmen Sie unserer
Datenschutzerklärung (data privacy).
9. Schlussbestimmungen
9.1 Anwendbar ist das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Sind die Vertragsparteien Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen, ist das Gericht an unserem Sitz in Lörrach für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zuständig, sofern nicht für die
Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch,
wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.